Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 3155
Firma: Agrargenossenschaft "Bergauf" Größnitz e. G.
Sitz: Balgstädt
Veränderungen
Agrargenossenschaft "Bergauf" Größnitz e. G., Balgstädt (Größnitz Nr. 1, 06632 B...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.06.2012 12:00:00
Agrargenossenschaft "Bergauf" Größnitz e. G., Balgstädt (Größnitz Nr. 1, 06632 Balgstädt OT Größnitz). Die Generalversammlung vom 24.06.2011 mit Nachtrag vom 29.05.2012 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls und damit u.a. die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: - die Produktion landwirtschaftlicher u.a. Erzeugnisse, - die Lagerung, Verarbeitung, Veredlung, der Absatz und die Vermarktung der Erzeugnisse, - die Durchführung landeskultureller Maßnahmen, - die Beschaffung von Produktionsmitteln und anderen Vorleistungen für die Wirtschaftstätigkeit und der Handel mit diesen Gegenständen, - die Durchführung von Dienstleistungen verschiedener Art, z.B. Transport-, Instandhaltungs-, Handels- und Betreuungsleistungen nach geltendem Recht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Vorstandsvorsitzende vertritt allein. Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Opolka, Hans-Heinrich, Balgstädt. Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Baum, Andreas, Naumburg, *XX.XX.XXXX.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 36(Auszug) Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben(1) Der Geschäftsanteil beträgt 511,29 Euro. Mit Zustimmung des Vorstandes kann jedes Mitglied Geschäftsanteile bis 50 Stück erwerben.(2) Der Geschäftsanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall sind auf den Geschäftsanteil sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste 10 % einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Jahres ist in den folgenden fünf Jahren der Restbetrag in Raten zu je einem fünftel einzuzahlen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Personen: Baum, Andreas aus Naumburg
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Agrargenossenschaft "Bergauf" Größnitz e. G., Größnitz, (Größnitz Nr. 1, 06632 B...