Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 3086
Firma: FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG
Sitz: Halle/S.
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GnR 3086: FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG, Halle (Saale) (Leibnizstr. 1 ...
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Veröffentlichung vom 24.07.2019 11:50:00
GnR 3086: FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG, Halle/S. (Leibnizstr. 1 a, 06118 Halle (Saale)). Die Vertreterversammlung vom 24.06.19 hat die Änderung der gesamten Satzung bis auf die unveränderten §§ 9, 20, 29,32,37,39, 41 und 42 nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Sitz: Halle (Saale).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 20,00 Euro.(2) Mit Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit einem Anteil zu beteiligen.Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, eine Garage oder ein Geschäftsraum überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Beteiligung mit weiteren nutzungsbezogenen Pflichtanteilen zu übernehmen, Die Beteiligung erfolgt nach Maßgabe der Anlage, die fester Bestandteil dieser Satzung ist. Änderungen der Anlage zur Beteiligung mit weiteren nutzunsgsbezogenen Pflichtanteilen sind Satzungsänderungen; §§ 35 Abs. 1 Buchst. a und 36 Abs. 2 Buchst. a sind zu beachten. Der Pflichtanteil nach Satz 1 wird dabei angerechnet.Ist eine Wohnung mehreren Mitgliedern (z. B. Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen) überlassen, so ist eine Beteiligung mit den weiteren nutzungsbezogener Pflichtanteilen nach Satz 2 nur von einem Mitglied zu übernehmen.(3) Soweit sich das Mitglied bereits mit weiteren Anteilen gemäß Abs. 5 beteIligt hat, werden diese auf die nutzungsbezogenen Pflichtanteile angerechnet.(4) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung mindestens 2 nutzungsbezogene Ptlichtanteile (40,00 Euro) einzuzahlen. Von Beginn des folgenden Monat ab sind monatlich mindestens weitere 40,00 EUR einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.§ 19 AUSSCHLUSS DER NACHSCHUSSPFLICHTDie Mitglieder haben auch Im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Veränderungen
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GnR 3086: FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG, Halle/S. (Leibnizstr. 1a, 061...
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FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG, Halle/S. (Leibnizstraße 1 a, 06118 Hall...
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Wohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" e. G., Halle/S. (Leibnizstraße ...