Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 26
Firma: Mispag Wohnungsbaugenossenschaft Salzwedel eG
Sitz: Salzwedel
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GnR 26: Mispag Wohnungsbaugenossenschaft Salzwedel eG, Salzwedel (Jahnstr. 17, 2...
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Mispag Wohnungsbaugenossenschaft Salzwedel eG, Salzwedel, (Jahnstr. 17, 29410 Sa...
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Veröffentlichung vom 08.09.2008 22:00:00
Mispag Wohnungsbaugenossenschaft Salzwedel eG, Salzwedel (Jahnstr. 17, 29410 SalzwedelDie Mitgliederversammlung vom 26.06.08 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: § 2 (Gegenstand), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und § 43 (Bekanntmachungen). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: § 17 auszugsweise (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben): (1) Der Geschäftsanteil beträgt 260,- EUR. (2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, zwei Anteile zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Geschäftsraum überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe der als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Anlage zu übernehmen. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese angerechnet. (3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 26,-EUR (mindestens 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich weitere 26,- EUR einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen. Anhang zur Satzung zu § 17 Abs. 2 vorliegender Satzung: Die Zuweisung bzw. Nutzung einer Genossenschaftswohnung verpflichtet das Mitglied zusätzliche Anteile zu übernehmen. Bezogen auf unterschiedliche Wohnungsgrößen sind folgende zusätzliche Anteile zu erwerben:Wohnung im geteilten Reihenhaus = kein zusätzlicher Anteil; Wohnung im Mehrfamilienhaus = 1 zusätzlicher Anteil = 260,- EUR; Reihenhaus kleiner als 65 m² = 1 zusätzlicher Anteil = 260,- EUR; Reihenhaus 65 bis 74 m² = 2 zusätzliche Anteile = 520,- EUR; Reihenhaus größer als 74 m² = 4 zusätzliche Anteile = 1040,- EUR. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Veränderungen
Mispag Wohnungsbaugenossenschaft Salzwedel eG, Salzwedel (Jahnstr. 17, 29410 Sal...