Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2488
Firma: Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG
Sitz: Magdeburg
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GnR 2488: Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG, Magdeburg (Große Diesdorfer ...
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Veröffentlichung vom 03.09.2012 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG, Magdeburg (Große Diesdorfer Str. 193, 39110 Magdeburg). Die Generalversammlung vom 26.06.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Grundstücke und Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, verkaufen und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 17 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben(1) Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 EUR.(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Ubernahme weiterer Geschäftsanteile nach folgender Maßgabe zu leisten:a) jedes Mitglied, dem eine 1-Raum-Wohnung von der Genossenschaft überlassen wird, hat 3 weitere Pflichtanteile zu übernehmenb) jedes Mitghed, dem eine 2-Raum-Wohnung von der Genossenschaft überlassen wird, hat 4 weitere Pflichtanteile zu übernehmenc) jedes Mitglied, dem eine 3-Raum-Wohnung von der Genossenschaft überlassen wird, hat 5 weitere Pflichtanteile zu übernehmend) jedes Mitglied, dem eine 4-Raum-Wohnung von der Genossenschaft überlassen wird, hat 6 weitere Pflichtanteile zu übernehmene) jedes Mitglied, dem eine 5-Raum-Wohnung von der Genossenschaft überlassen wird, hat 7 weitere Pfhchtanteile zu übernehmenDiese Anteile sind Pflichtanteile, Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4) gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.(3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Fall sofort nach Zulassung der Beteiligung 500,00 EUR einzuzahlen. Vom Beginn des Folgemonats sind monatlich weitere 50,00 EUR eizuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG, Magdeburg (Große Diesdorfer Straße 193...
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Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG, Magdeburg (Magdeburg). Bestellt: Vorst...