Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2479
Firma: Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" eG
Sitz: Aschersleben
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GnR 2479: Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" eG, Aschersleben (Konstantin-Ziolko...
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Veröffentlichung vom 01.09.2008 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" eG, Aschersleben (Konstantin-Ziolkowski-Straße 8, 06449 Aschersleben). Die Vertreterversammlung vom 25.06.2008 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Gegenstand: (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, einrichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Hansch, Jutta, Aschersleben, *XX.XX.XXXX; Schröter, Peter, Aschersleben, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Zu § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) auszugsweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR.(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 1 Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder überlassen worden ist, hat einen angemessenenBeitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nachMaßgabe dieser Satzung zu übernehmen. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4)gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.a) Mitglieder, welche bis zum 31.12.2003 ihren Beitritt erklärten, habenfür Altbauwohnungen bis Baujahr 1945 insgesamt vier Anteile = 840,00 Euro undfür Einraumwohnungen nach Baujahr 1945 insgesamt fünf Anteile = 300,00 Euro undfür alle anderen Wohnungen nach Baujahr 1945 insges. acht Anteile = 1280,00 Eurozu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.b) Mitglieder, welche ab dem 01.01.2004 ihren Beitritt erklären, habenfür alle Wohnungen insgesamt vier Anteile = 640.00 Eurozu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.(3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen, Der Vorstand kann in Härtefällen, unter Berücksichtigung der Einzahlung des ersten Pflichtanteils eine Ratenzahlung zulassen. Jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 16,00 EUR (mindestens 1/10) je Geschäftsanteil einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats sind monatlich weitere 16,00 EUR einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Personen: Hansch, Jutta aus Aschersleben,
Schröter, Peter aus Aschersleben