Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2462
Firma: Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" Niederndodeleben eG
Sitz: Hohe Börde
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GnR 2462: Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" Niederndodeleben eG, Ho...
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Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" Niederndodeleben eG, Hohe Börde (...
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Veröffentlichung vom 20.10.2008 12:00:00
Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" eG, Niederndodeleben (Goethestraße 12 b, 39167 Niederndodeleben). Die Generalversammlung vom 10.06.2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 17 - jetzt 15 - (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und 42 - jetzt 40 - (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neue Firma: Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" Niederndodeleben eG. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) hat nunmehr folgende Fassung: (1) Der Geschäftsanteil beträgt 80,00 EUR. (2) Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklarung durch Übernahme von 4 Geschäftsanteilen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. (3) Jedes Mitglied, dem eine Wohnung/ein Geschäftsraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu leisten. Weitere Geschäftsanteile sind gemäß der Wohnungsgröße/ Geschäftsraumgröße wie folgt zu leisten:bis 35 qm 4 weitere Anteilebis 41 qm 6 weitere Anteilebis 50 qm 8 weitere Anteilebis 60 qm 10 weitere Anteilebis 70 qm 12 weitere Anteilebis 82 qm 14 weitere AnteileBei Wohnungsgrößen/Geschäftsraumgrößen über 82 qm ist für jede weiteren 10 qm Wohn/Nutzfläche ein weiterer Anteil zu erbringen. Die für die Überlassung einer Wohnung/der Geschäftsräume festgesetzten weiteren Geschäftsanteile sind spätestens bis zur Wirksamkeit des Nutzungsvertrages zu zahlen. (4) Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Ratenzahlungen zu (2 u. 3) zulassen, jedoch sind in diesem Falle innerhalb v. 3 Monaten nach Zulassung der Beteiligung 150 EUR (mindestens 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen. (5) Über die Geschäftsanteile gem. Abs. 2 und 3 hinaus können die Mitglieder weitere Anteile übernehmen, wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den zuletzt übernommenen voll eingezahlt sind und der Vorstand die Übernahme zugelassen hat. Sie sind bei der Übernahme in der Regel voll einzuzahlen.(6) Solange ein Geschäftsanteil nicht voll eingezahlt ist, ist die Dividende dem Geschäftsguthaben zuzuschreiben. (7) Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, vermehrt um zugeschriebene Gewinnanteile, vermindert um abgeschriebene Verlustanteile, bilden das Geschäftsguthaben des Mitgliedes. (8) Die Höchstzahl der Anteile, mit denen sich ein Mitglied beteiligen kann, ist 125.(9) Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und derGenossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch dasMitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet. Für dasAuseinandersetzungsguthaben gilt § 11 der Satzung.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Veränderungen
Arbeiterwohnungsgenossenschaft "Frohe Zukunft" eG, Niederndodeleben (G...
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