Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2458
Firma: Wohnungsgenossenschaft "Waldfrieden" Loitsche eG
Sitz: Loitsche
Veränderungen
GnR 2458: Wohnungsgenossenschaft "Waldfrieden" Loitsche eG, Loitsche-Heinrichsbe...
Veränderungen
GnR 2458: Wohnungsgenossenschaft "Waldfrieden" Loitsche eG, Loitsche-Heinrichsbe...
Veränderungen
GnR 2458: Wohnungsgenossenschaft "Waldfrieden" Loitsche eG, Loitsche-H...
Veränderungen
GnR 2458: Wohnungsgenossenschaft "Waldfrieden" Loitsche eG, Loitsche (...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 18.01.2010 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft "Waldfrieden" Loitsche eG, Loitsche, (Bahnhofstraße 3, 39326 Loitsche).Die Mitgliederversammlung vom 14.07.08 mit Nachtrag vom 25.05.09 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert, jetzt: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 20 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, erwerben und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschatt, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hie,zu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geburtsdatum ergänzt: Vorstand: Amme, Horst, Loitsche, *XX.XX.XXXX; Osterburg, Ingeborg, Loitsche, *XX.XX.XXXX.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben)auszugsweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 80,00 EUR.(2) Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme von 4 Geschäftsanteilen. Diese Anteile sind Pflichtanteile(3) Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein Geschäftsraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile zu leisten.Weitere Geschäftsanteile sind gemäß der Wohnungsgröße/ Geschäftsraumgröße wie folgt zu leisten:bis 35 m2 = 4 weitere Anteilebis 41 m2 = 6 weitere Anteilebis 50 m2 = 8 weitere Anteilebis 6O m2 = 10 weitere Anteilebis 70 m2 = 12 weitere Anteilebis 82 m2 = 14 weitere AnteileBei Wohnungsgrößen/Geschäftsraumgrößen über 82 m2 ist für jede weiteren 10 m2 Wohn-Nutzfläche ein weiterer Anteil zu erbringen.Die für die Überlassung einer Wohnung ,der Geschäftsräume, festgesetzten weiteren Geschäftsanteile sind spätestens bis zur Wirksamkeit des Nutzungsvertrages zu zahlen.(4) Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Ratenzahlungen zu Absatz 2 und 3 zulassen, jedoch sind in diesem Falle innerhalb von 3 Monaten nach Zulassung der Beteiligung 8,00 EUR je Geschäftsanteil (mindestens 1/1 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Hiezu ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen.§ 17 (Ausschluss der Nachschusspflicht)Die Mitglieder haben auch im Fall einer Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Personen: Amme, Horst aus Loitsche,
Osterburg, Ingeborg aus Loitsche