Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2211
Firma: Wohnungsgenossenschaft Blankenburg e.G.
Sitz: Blankenburg
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GnR 2211: Wohnungsgenossenschaft Blankenburg e.G., Blankenburg (Lerchenbreite 20...
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GnR 2211: Wohnungsgenossenschaft Blankenburg e.G., Blankenburg (Lerchenbreite 20...
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GnR 2211: Wohnungsgenossenschaft Blankenburg e.G., Blankenburg (Lerchenbreite 20...
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GnR 2211: Wohnungsgenossenschaft Blankenburg e.G., Blankenburg (Lerchenbreite 20...
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Wohnungsgenossenschaft Blankenburg e.G., Blankenburg, (Lerchenbreite 20, 38889 B...
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Wohnungsgenossenschaft Blankenburg eG, Blankenburg, (Lerchenbreite 20, 38889 Bla...
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Veröffentlichung vom 14.09.2006 13:15:00
Wohnungsgenossenschaft Blankenburg eG, Blankenburg (Blankenburg). Die Generalversammlung vom 07.06.2006 und vom 05.07.2006 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Nachschußpflicht) und § 32 (Einberufung der Generalversammlung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Die Wohnungsgenossenschaft "Geschwister Scholl" eG mit dem Sitz in Ballenstedt (Amtsgericht Stendal, GnR 2411) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2006 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 05.07.2006 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.06.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.