Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2084
Firma: Wohnungsgenossenschaft "Neues Leben" eG
Sitz: Oschersleben
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GnR 2084: Wohnungsgenossenschaft "Neues Leben" eG, Oschersleben (Friedrichstr. 3...
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GnR 2084: Wohnungsgenossenschaft "Neues Leben" eG, Oschersleben (Fried...
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GnR 2084:Wohnungsgenossenschaft "Neues Leben" eG, Oschersleben (Friedrichstr. 30...
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Veröffentlichung vom 09.02.2009 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft "Neues Leben" eG, Oschersleben, (Friedrichstr. 30, 39387 Oschersleben).Die Vertreterversammlung vom 18.11.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Geändert wurde dabei: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Zu § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) auszugsweise: (2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Geschäftsräume überlassen werden oder überlassen worden sind, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe der als Bestandteil dieser Satzung beigefügten Anlage zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet. (3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 160,00 Euro einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich mindestens weitere 30,00 Euro einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen. Zu § 19 (Nachschusspflicht) auszugsweise: (1) Bei Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Veränderungen
Wohnungsgenossenschaft "Neues Leben" eG, Oschersleben (Oschersleben). ...