Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 2053
Firma: Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG
Sitz: Schönebeck
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GnR 2053: Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG, Schönebeck (W.-Hellge-Str. 10...
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Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG, Schönebeck (W.-Hellge-Str. 105a, 39218 ...
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Veröffentlichung vom 25.02.2009 12:00:00
Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG, Schönebeck, (Wilhelm-Hellge-Str. 105 A, 39218 Schönebeck (Elbe)).Die Vertreterversammlung vom 26.06.2008 mit Nachtrag vom 20.11.2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 43 (Bekanntmachungen) nach näherer Maßgabe der eingereichten Protokolle beschlossen. Geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Zu § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) auszugsweise: (3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlung zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 160 EURO (mindestens 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich mindestens weitere 16 EURO einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist zugelassen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlagen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Veränderungen
Wohnungsbaugenossenschaft Schönebeck eG, Schönebeck (Wilhelm-Hellge-Straße 105 a...