Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 199
Firma: Agrar-Genossenschaft Elbeland eG
Sitz: Klietz
Adresse: Am Trübengraben 1, 39524 Klietz OT Scharlibbe
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GnR 199: Agrar-Genossenschaft Elbeland eG, Scharlibbe (Am Trübengraben 1, 39524 ...
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Agrar-Genossenschaft Elbeland eG, Scharlibbe (Am Trübengraben 1, 39524 Klietz OT...
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Veröffentlichung vom 19.01.2009 12:00:00
Agrar-Genossenschaft Elbeland eG, Scharlibbe, (Am Trübengragen 1, 39524 Klietz OT Scharlibbe).Die Generalversammlung vom 16.12.08 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neuer Gegenstand: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung, b) die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, c) Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind, d) die gemeinsame Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Mitglieder sowie der genossenschaftlichen Eigentumsflächen und weiterer gepachteter Flächen, e) die Vermietung und Verpachtung.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Zu § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) auszugsweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 250 EUR.(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet sich nach Maßgabe folgender Pflichtstaffel mitGeschäftsanteilen zu beteiligen:a) aktive Mitglieder nach § 3 Abs. 1: 10 Geschäftsanteilen (Pflichtanteile)b) Sondermitglieder nach § 3 Abs. 2: 5 Geschäftsanteile (Pflichtanteile)Der Geschäftsanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann für aktive Mitglieder die Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall sind vom aktiven Mitglied mindestens sofort 10 % einzuzahlen. Die weiteren Einzahlungen auf die Pflichtbeteiligung sind in angemessenen Raten innerhalb von 5 Jahren, beginnend ab dem folgenden Geschäftsjahr zu leisten. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).