Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 1897
Firma: Centralgenossenschaft eG
Sitz: Lutherstadt Eisleben
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GnR 1897: Centralgenossenschaft eG, Lutherstadt Eisleben (Wilhelm-Külz-Str. 2 - ...
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GnR 1897: Centralgenossenschaft eG, Lutherstadt Eisleben (Freistr. 5-6, 06295 Lu...
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Centralgenossenschaft eG, Neugattersleben (Brumbyerstraße 5, 06429 Neugattersleb...
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Veröffentlichung vom 20.02.2012 12:00:00
Centralgenossenschaft eG, Neugattersleben (Brumbyerstraße 5, 06429 Neugattersleben). Die Generalversammlung vom 16.12.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 39 (Keine Nachschusspflicht), § 45 (Bekanntmachungen) und § 47 (Mitgliedschaften) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Neuer Gegenstand: a) die Durchführung von Marketing, Werbe- und Sponsoringmaßnahmen für und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern; b) An- und Verkauf von Hilfs- und Produktionsmitteln sowie die Vermittlung von Dienstleistungen für den Geschäftsbetrieb der Mitglieder; c) die Durchführung, Vermittlung und Unterstützung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen für die Mitglieder oder deren Mitarbeiter; d) die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Gegenständen. e) Verwaltung eigenen Vermögens f) die Förderung des Genossenschaftswesens insbesondere in Sachsen - Anhalt.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) teilweise:(1) Der Geschäftsanteil beträgt 4.000,00 Euro.(2)Der Geschäftsanteil ist innerhalb von 18 Monaten nach Eintragung in die Mitgliederliste voll einzuzahlen. Im Fall der Erhöhung des Geschäftsanteils durch Satzungsänderung ist die Volleinzahlung des erhöhten Geschäftsanteils innerhalb von 18 Monaten nach Eintragung der Satzungsänderung vorzunehmen.§ 39 (Keine Nachschußpflicht):Eine Nachschußpflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Veränderungen
Centralgenossenschaft eG, Neugattersleben, (Brumbyerstraße 5, 06429 Neugattersle...
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Centralgenossenschaft eG, Neugattersleben (Brumbyer Str. 5, 06429 Neugatterslebe...