Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stendal zum Aktenzeichen GnR 16
Firma: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" eG
Sitz: Genthin
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GnR 16: Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft eG, Genthin (Mühlenstraße 44, 39307 ...
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GnR 16: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" eG, Ge...
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Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" eG, Genthin (Mühlenstraß...
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Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" eG, Genthin (M...
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Veröffentlichung vom 28.08.2006 14:47:00
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" eG, Genthin (Mühlenstraße 44, 39307 Genthin). Die Elbe-Havel-Wohnungsbaugesellschaft mbH mit dem Sitz in Genthin (Amtsgericht Stendal HRB 1631) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 durch Übernahme des Vermögens als Ganzes sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 13.07.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.07.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monatn nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihtrer Forderung gefährdet wird.