Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen PR 250
Firma: Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Leipzig PartG mbB
Sitz: Leipzig
Veränderungen
PR 250: Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Leipzig PartG mbB, Leipzig (Zsch...
Veränderungen
PR 250: Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Leipzig PartG mbB, Leipzig (Zsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.09.2019 18:00:00
PR 250: Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Leipzig PartG mbB, Leipzig (Zschochersche Straße 44-46, 04229 Leipzig). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft: gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen durch eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Prüfung und Kontrolle sowie Sachverständigentätigkeiten auf dem Gebiet des Ingenieurwesens in den Fachbereichen Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik, Sanierung und Arbeitssicherung sowie verwandter Tätigkeiten. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dipl.-Ing. Henneker, Werner, Beratender Ingenieur, Erpel, *XX.XX.XXXX; Dr. Ing. Zillinger, Wulf, Beratender Ingenieur, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Partner: Dipl.-Ing. Nermerich, Frank, Beratender Ingenieur, Königswinter, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 18.02.2019 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag durch Abspaltung des Teilbetriebes II (Niederlassung Leipzig) als Gesamtheit von der Henneker Zillinger Beratende Ingenieure PartG mbB mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Essen, PR 3736). Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Ing. Henneker, Werner, Beratender Ingenieur aus Erpel,
Dipl.-Ing. Nermerich, Frank, Beratender Ingenieur aus Königswinter,
Dr. Ing. Zillinger, Wulf, Beratender Ingenieur aus Königswinter