Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 8167
Firma: KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH
Sitz: Dresden
Adresse: Am Waldschlösschen 4, 01099 Dresden
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HRB 8167: KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden, Am Waldschlös...
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KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Dresden, Am Waldschlösschen 4, 0...
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Veröffentlichung vom 25.09.2008 12:00:00
KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH, Dresden, (Am Waldschlösschen 4, 01099 Dresden).Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Städte, Gemeinden und Landkreise in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Bund Sachsen-Anhalt bei der Durchführung von Maßnahmen der Entwicklung, Sanierung und sonstigen Strukturverbesserungen tätig zu beraten bzw. Dienstleistungen anzubieten. Als Sanierungsträger erfüllt sie für die vorgenannten Körperschaften die ihr übertragenen Aufgaben u.a. als deren Treuhänder. Sie kann als Beauftragte bei der Vorbereitung und Durchführung von kommunalen Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen tätig werden. Sie ist Kommmunalconsulter in allen kommunalen Aufgabenbereichen. Die RBJ - Regionalbüro Jena GmbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 502801) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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