Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 7640
Firma: RECA Bauunternehmen GmbH
Sitz: Meißen
Löschungen von Amts wegen
HRB 7640: RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Rosengasse 6, 01662 Meißen. Die Gese...
Löschungsankündigungen
HRB 7640: RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Rosengasse 6, 01662 Meißen. Das Regi...
Veränderungen
HRB 7640: RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Rosengasse 6, 01662 Meißen. Das Inso...
Veränderungen
HRB 7640: RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Rosengasse 6, 01662 Meißen. Von Amts...
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HRB 7640: RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Rosengasse 6, 01662 Meißen. Durch Be...
Veränderungen
HRB 7640: RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Rosengasse 6, 01662 Meißen. Durch Be...
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RECA Bauunternehmen GmbH, Meißen, Oberspaarer Weg 30, 01662 Meißen. Geschäftsans...
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Veröffentlichung vom 10.09.2009 12:00:00
RECA Immobilienhandels-GmbH, Meißen, Oberspaarer Weg 30, 01662 Meißen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: RECA Bauunternehmen GmbH. Geschäftsanschrift: Oberspaarer Weg 30, 01662 Meißen. Neuer Gegenstand: Handel mit Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie mit Baustoffen und die Tätigkeit als Bauträger im Sinne von § 34 c GewO sowie Ausführung von Bauleistungen des Hoch- und Tiefbaus sowie Abbrucharbeiten aller Art und Recycling des Abbruchmaterials. Die RECA Bauunternehmen GmbH mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden, HRB 18298) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.