Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 42928
Veränderungen
HRB 42928: Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG, Dresden, Großenhainer Str. 99, 0...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2022 18:00:00
HRB 42928: Mütze & Schlegel Synergiekanzlei AG, Dresden, Großenhainer Str. 99, 01127 Dresden. Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.12.2021. Geschäftsanschrift: Großenhainer Str. 99, 01127 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung, Entwicklung und Betrieb von und an nachhaltigen Projekten bzw. Geschäftsmodellen vornehmlich in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Liegenschaften, Landwirtschaft, Unternehmensdienstleistungen und Handel, weiterhin Unternehmensberatung - mit Ausnahme Rechts- und Steuerberatung -, Verlag und Herausgabe von Print- und Onlinemedien, sowie Bestandsverwaltung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Mütze, Max, Dresden, *XX.XX.XXXX; Schilling, René, Dresden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schlegel, Ricardo, Dresden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der M & S Management & Verwaltungsgesellschaft mbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 35006). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.