Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 37582
Firma: Windpark Streumen GmbH
Sitz: Dresden
Veränderungen
HRB 37582: Windpark Streumen GmbH, Dresden, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresde...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.03.2018 18:30:00
HRB 37582: Windpark Streumen GmbH, Dresden, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017 mit Nachtrag vom 21.03.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma, bisher Brian Energie GmbH und Sitz, bisher Schwaigern, Amtsgericht Stuttgart HRB 742929) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme (u.a. in der Gemarkung Streumen der Gemeinde Wülknitz), Verkauf der elektrischen Energie und Wärme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schramm, Martin, Dresden, *XX.XX.XXXX. Die Brian Holding GmbH mit dem Sitz in Schwaigern (Amtsgericht Stuttgart HRB 744849) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2017 mit Nachtrag vom 21.03.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 06.12.2017 und 21.03.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Schramm, Martin aus Dresden