Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 36708
Firma: Gastrotechnik Brand GmbH Leipzig
Sitz: Belgershain
Adresse: Erlenstraße 7, 04683 Belgershain
Veränderungen
HRB 36708: Gastrotechnik Brand GmbH Leipzig, Belgershain, Erlenstraße 7, 04683 B...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2019 18:00:00
HRB 36708: Gastrotechnik Brand GmbH Leipzig, Belgershain, Erlenstraße 7, 04683 Belgershain. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2019. Geschäftsanschrift: Erlenstraße 7, 04683 Belgershain. Gegenstand des Unternehmens: die Lieferung, Montage und Wartung von Gastronomietechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Brand, Stefan, Erfurt OT Hochheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes der Gastrotechnik Rainer Brand GmbH, mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena, HRB 113803) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 12.08.2019 nebst Nachtrag vom 26.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Brand, Stefan aus Erfurt OT Hochheim