Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 36332
Firma: Motor Service Pensions GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Inselstraße 26, 04103 Leipzig
Veränderungen
HRB 36332: Motor Service Pensions GmbH, Leipzig, Inselstraße 26, 04103 Leipzig. ...
Veränderungen
HRB 36332: Motor Service Pensions GmbH, Leipzig, Inselstraße 26, 04103 Leipzig. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.06.2019 18:00:00
HRB 36332: Motor Service Pensions GmbH, Leipzig, Inselstraße 26, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2019. Geschäftsanschrift: Inselstraße 26, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Erfüllung der Verpflichtungen der Motor Service GmbH (Amtsgericht Leipzig, HRB 33568) aus Versorgungszusagen gegenüber denjenigen Versorgungsberechtigten, denen die Motor Service GmbH oder deren Rechtsvorgänger bis zum 30.09.2018 direkte oder indirekte Pensionszusagen gemacht hat, einschließlich aller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlicher Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung, Berechnung und Auszahlung von Betriebsrenten, das Verwalten von Rückdeckungsversicherungen, das Halten, Verwalten und Verwerten von Vermögenswerten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hänsel, Jörg Peter, Taunusstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Gesamtheit der Motor Service GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 33568) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 13.05.2019 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hänsel, Jörg Peter aus Taunusstein