Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 35591
Firma: Agrarprodukte Struppen GmbH
Sitz: Struppen
Adresse: Hohe Str. 8, 01796 Struppen
Veränderungen
HRB 35591: Agrarprodukte Struppen GmbH, Struppen, Hohe Str. 8, 01796 Struppen. B...
Veränderungen
HRB 35591: Agrarprodukte Struppen GmbH, Struppen, Hohe Str. 8, 01796 Struppen. E...
Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.07.2016 18:30:00
HRB 35591: Agrarprodukte Struppen GmbH, Struppen, Hohe Str. 8, 01796 Struppen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2016. Geschäftsanschrift: Hohe Str. 8, 01796 Struppen. Gegenstand des Unternehmens: Verarbeitung von und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten, Betrieb einer Landfleischerei, Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von Agrarprodukten, Betrieb von gastronomischen Einrichtungen. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheumann, Uwe, Müglitztal, *XX.XX.XXXX; Senger, Ines, Heidenau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes der Agrarproduktion "Am Bärenstein" Struppen eG mit dem Sitz in Struppen (Amtsgericht Dresden GnR 38) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 04.04.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2016 und Beschluss der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Scheumann, Uwe aus Müglitztal,
Senger, Ines aus Heidenau