Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 35494
Firma: Geiger Edelmetalle AG
Sitz: Rötha
Adresse: Stromstraße 6, 04571 Rötha
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HRB 35494: Geiger Edelmetalle AG, Rötha, Stromstraße 6, 04571 Rötha. Änderung de...
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HRB 35494: Geiger Edelmetalle AG, Rötha, Stromstraße 6, 04571 Rötha. Prokura erl...
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HRB 35494: Geiger Edelmetalle AG, Rötha, Stromstraße 6, 04571 Rötha. Die Hauptve...
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HRB 35494: Geiger Edelmetalle AG, Rötha, Stromstraße 6, 04571 Rötha. Einzelproku...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.10.2018 18:00:00
HRB 35494: Geiger Edelmetalle AG, Rötha, Stromstraße 6, 04571 Rötha. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.08.2018. Geschäftsanschrift: Stromstraße 6, 04571 Rötha. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Edelmetallen aller Art. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, das Lagern und der Transport mit und von Metallen aller Art und sonstigen Rohstoffen sowie Promotion von Metallen und/oder Fachinformationen zum Erwerb und Lagern von Metallen. Grundkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geiger, Adalbert, Güldengossa, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Grau, Hans, Gschwend, OT Frickenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Böttger, Ulrich Tobias, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Dr. Müller-Syring, Rolf, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Geiger Edelmetalle GmbH mit dem Sitz in Iggingen (Amtsgericht Ulm, HRB 728991). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Böttger, Ulrich Tobias aus Leipzig,
Dr. Müller-Syring, Rolf aus Leipzig,
Geiger, Adalbert aus Güldengossa,
Grau, Hans, Gschwend aus OT Frickenhofen