Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 35127
Firma: SZ Capital GmbH
Sitz: Leipzig
Berichtigungen
HRB 35127: SZ Capital GmbH, Leipzig, c/o Steffen Zoller, Jonsdorfer Straße 3 A, ...
Veränderungen
HRB 35127: SZ Capital GmbH, Leipzig, c/o Steffen Zoller, Jonsdorfer Straße 3 A, ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.11.2018 18:00:00
HRB 35127: SZ Capital GmbH, Leipzig, c/o Steffen Zoller, Jonsdorfer Straße 3 A, 04207 Leipzig. Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht. 1. Die Gesellschaft hat am 07.11.2018 den Verschmelzungsplan zwischen der SZ Capital Limited mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House Cardiff Nr. 06576890) und der hiesigen Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind die SZ Capital Limited, eine Private Company Limited by Shares nach dem Recht von England und Wales, mit Sitz in Birmingham, 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, England, Großbritannien, als übertragende Gesellschaft und die SZ Capital GmbH, eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Leipzig, Jonsdorfer Straße 3A, 04207 Leipzig, als aufnehmende Gesellschaft beteiligt.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Companies House in Cardiff unter der Nr.06576890. b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 35127. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der aufnehmenden deutschen SZ Capital GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten SZ Capital GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der SZ Capital GmbH nach § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegen den Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ausreichend ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung. Dabei sind alle Beweismittel zulässig, insbesondere genügt etwa eine eidesstattliche Versicherung nach § 294 ZPO. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der SZ Capital GmbH gemäß § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf diesesRecht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern nach § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 Abs. 2 UmwG nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SZ Capital GmbH unter deren Geschäftsanschrift Jonsdorfer Straße 3A, 04207 Leipzig, geltend zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der SZ Capital GmbH angemeldet werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und etwaiger Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden SZ Capital Limited ergeben sich aus Reg. 11(2), 14 Companies Cross-Border Mergers Regulation 2007 ("CCBMR 2007").Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden SZ Capital Limited beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Gläubiger, die zugleich mindestens 75 % des Wertes der diesen Gläubigern zustehenden Forderungen vertreten, zustimmen. Die Rechte der Gesellschafter der übertragenden englischen SZ Capital Limited ergeben sich grundsätzlich aus Reg. 11(2), 13 CCBMR 2007. Jeder Gesellschafter kann demnach beim High Court in London die Einberufung einer Gesellschafterversammlung (meeting of members) beantragen. Falls das Gericht eine solche Gesellschafterversammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer Mehrheit von mindestens 75%, beurteilt nach dem Wert der den in dieser Versammlung anwesenden oder wirksam vertretenen Gesellschaftern zustehenden Gesellschafteranteilen an der SZ Capital Limited, zustimmen. Im Fall der Verschmelzung der SZ Capital Limited auf die SZ Capital GmbH ist jedoch nach Reg. 13 (3) CCBMR 2007 eine Gesellschafterversammlung nicht erforderlich, da es sich hierbei um eine Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf deren Muttergesellschaft handelt. c) Ein Hinweis für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Neueintragungen
HRB 35127: SZ Capital GmbH, Leipzig, c/o Steffen Zoller, Jonsdorfer Straße 3 A, ...