Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 33466
Firma: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH
Sitz: Kriebstein
Veränderungen
HRB 33466: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein, Bauhofs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2020 18:00:00
HRB 33466: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein, Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2020. Geschäftsanschrift: Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gegenstand des Unternehmens: Beschaffung, Herstellung, Veredelung, Verarbeitung, der Vertrieb, Handel, Transport und die Vermittlung von Papier für grafische und andere Zwecke sowie deren Vor-, Zwischen-, Neben- und Abfallprodukte, im Besonderen die Herstellung und der Vertrieb von graphischen, Verpackungs- und Spezialpapieren. Stammkapital: 6.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cordier, Felix, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Hampel, Holger, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein AG, mit dem Sitz in Kriebstein (Amtsgericht Chemnitz HRB 159).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Cordier, Felix aus Leipzig,
Hampel, Holger aus Chemnitz