Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 32385
Firma: Motorsportarena Mülsen GmbH
Sitz: Mülsen
Veränderungen
HRB 32385: Motorsportarena Mülsen GmbH, Mülsen, NIedermülsener Hauptstraße 14b, ...
Veränderungen
HRB 32385: Motorsportarena Mülsen GmbH, Mülsen, NIedermülsener Hauptstraße 14b, ...
Veränderungen
HRB 32385: Motorsportarena Mülsen GmbH, Mülsen, NIedermülsener Hauptstraße 14b, ...
Veränderungen
HRB 32385: Rennsportarena Mülsen GmbH, Mülsen, NIedermülsener Hauptstraße 14b, 0...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.04.2019 18:01:00
HRB 32385: Rennsportarena Mülsen GmbH, Mülsen, NIedermülsener Hauptstraße 14b, 08132 Mülsen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2019. Geschäftsanschrift: NIedermülsener Hauptstraße 14b, 08132 Mülsen. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung und Betrieb einer multifunktionalen Motorsportarena; Vermietung von Räumen und Anlagen, die der Gesellschaft gehören; Förderung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Motorsport; Unterstützung von Talenten im Motorsport; Durchführung von Projekten der Verkehrserziehung und Unfallverhütung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hastreiter, Detlef, Zwickau, *XX.XX.XXXX; Sachse, Michael, Hohenstein-Ernstthal, *XX.XX.XXXX; Urlaß, Roberto, Mülsen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der ADAC Rennsportarena Mülsen-Sachsenring AG, mit dem Sitz in Mülsen (Amtsgericht Chemnitz HRB 26910).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hastreiter, Detlef aus Zwickau,
Sachse, Michael aus Hohenstein-Ernstthal,
Urlaß, Roberto aus Mülsen