Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 32298
Firma: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH
Sitz: Niederwiesa
Veränderungen
HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 ...
Veränderungen
HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.08.2019 18:00:00
HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa. Zum Handelsregister ist der Entwurf des Verschmelzungsplanes für die grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der KNS Kabel Netzwerk Service GmbH mit dem Sitz in Niederwiesa (Amtsgericht Chemnitz, HRB 32298) und der KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05059997) eingereicht worden. Die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) ist eine Private Company Limited by Shares (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht). Weitere Gesellschaften sind an der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht beteiligt. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) auf die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (KNS Kabel Netzwerk Service GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der KNS Kabel Netzwerk Service GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu bezeichnen, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden KNS Kabel Netzwerk Service GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Herrn Carsten Strauß, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa angefordert werden.Neueintragungen
HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 ...