Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 31639
Firma: 2B AHEAD ThinkTank GmbH
Sitz: Leipzig
Adresse: Spinnereistraße 7, Halle 20 E, 04179 Leipzig
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.08.2015 18:30:00
HRB 31639: 2B AHEAD ThinkTank GmbH, Leipzig, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2015. Geschäftsanschrift: Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Organisation und Durchführung von Kongressen und Tagungen, die Durchführung von wissenschaftlichen Studien im Bereich der Zukunftsforschung, die Unternehmensberatung insbesondere zu Innovationen und zukünftigen Geschäftsmodellen in allen Branchen sowie die Herausgabe von Bücher und Publikationen jeglicher Art sowohl online als auch offline. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berger, Jan, Berlin, *XX.XX.XXXX; Jánszky, Sven Gábor, Leuna, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung eines Teils des Vermögens als Gesamtheit der 2B AHEAD ThinkTank GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 25737) (künftig: Janszky GmbH mit Sitz in Leuna) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 30.07.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit ihrer Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Stendal HRB 22214) am 17.08.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Berger, Jan aus Berlin,
Jánszky, Sven Gábor aus Leuna