Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 31384
Firma: SiB - Schnell in den Beruf Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH
Sitz: Köln
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HRB 31384: SiB - Schnell in den Beruf Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH, D...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.07.2012 12:00:00
SiB - Schnell in den Beruf Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH, Dresden, Schneeberger Str. 4, 01277 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2012. Geschäftsanschrift: Schneeberger Str. 4, 01277 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben von Aus- und Weiterbildung, ferner die Berufsvorbereitung von jungen Menschen sowie die Trägerschaft von Ersatz- und kaufmännisch-sprachlichen Ergänzungsschulen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO in der jeweils gültigen Fassung und verwirklicht diese insbesondere durch folgende satzungsmäßige Zwecke: a. Schulträgerschaft der in Abs. 1. genannten ggf. weiterer berufsbildender Schulen. b. Förderung der Erziehung sowie der Bildung unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Arbeitsmarktes. c. Weiterentwicklung und Neugestaltung von entsprechenden Lehrplänen. d. Erweiterung des Bildungsangebotes der Schulen. e. Unterstützung von bedürftigen und förderungswürdigen Schülern/ Schülerinnen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke. Ohne Ausnahme sind alle Mittel der Gesellschaft sowie alle etwaigen Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstigen Einnahmen nach Abzug der (Verwaltungs-)Kosten nur zu satzungsmäßigen Gesellschaftszwecken zu verwenden. Die Gesellschafter haben keine Gewinnansprüche und dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen unmittelbaren und/oder mittelbaren Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschaft darf keine Personen durch unangemessen hohe Vergütungen oder in sonstiger unangemessener Weise materiell begünstigen, noch dürfen Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, begünstigt werden. Etwaige Gewinne dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Änderungen des Gesellschaftszweckes sind nur zulässig, wenn auch nach der neuen Zweckbestimmung die Schulträgerschaft sichergestellt ist und das Vermögen der Gesellschaft ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO in ihrer jeweils gültigen Fassung verwandt wird. Alle Satzungsänderungen sowie der Auflösungsbeschluss sind dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres vereinbarten Zweckes wird das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Stammeinlagen übersteigt, an die GFE gGmbH, gemeinnützige Gesellschaft für Forschung und Entwicklung an der Europäischen Fachhochschule EUFH, HRB 60533, AG Köln, übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des bisherigen Gesellschaftszwecks zu verwenden hat. Der Beschluss darf erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden (§ 51 Abs. 2 AO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Funk, Ulrich, Apolda, *XX.XX.XXXX; Dr. Götze, Klaus, Würzburg, *XX.XX.XXXX; Weischer, Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Dr. Götze, Klaus aus Würzburg,
Funk, Ulrich aus Apolda,
Weischer, Jürgen aus Köln