Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 30825
Firma: AFplus Deutschland GmbH
Sitz: Leipzig
Adresse: Barfußgäßchen 12, 04109 Leipzig
Veränderungen
HRB 30825: AFplus Deutschland GmbH, Leipzig, Barfußgäßchen 12, 04109 Leipzig. Di...
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HRB 30825: AFplus Deutschland GmbH, Leipzig, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig. Än...
Löschungen von Amts wegen
HRB 30825: AFplus Deutschland GmbH, Leipzig, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig. Vo...
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HRB 30825: AFplus Deutschland GmbH, Leipzig, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig. Be...
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HRB 30825: AFplus Deutschland GmbH, Leipzig, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig. Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2014 18:30:00
HRB 30825:AFplus Deutschland GmbH, Leipzig, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2014. Geschäftsanschrift: Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von genehmigungsfreien Finanzdienstleistungen, wie der Erwerb und die Verwertung von Forderungen im eigenen Namen für eigene Rechnung oder im eigenen Namen für fremde Rechnung oder im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die Vorfinanzierung von Forderungen für verbundene Unternehmen im Konzernverbund der Unister-Gruppe. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft verschiedenste Managementaufgaben sowie weitere Dienstleistungen für die Unternehmen an denen sie beteiligt ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prokop, Andreas, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GELD.de Holding AG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 26637). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Prokop, Andreas aus Leipzig