Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 30693
Firma: HV Diagnostics GmbH
Sitz: Dresden
Adresse: Zschoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf
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HV Diagnostics GmbH, Dresden, Zschoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf. Die Doble Lemk...
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HV Diagnostics GmbH, Dresden, Zschoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf. Die Gesellscha...
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HV Diagnostics GmbH, Dresden, Zschoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf. Bestellt: Gesc...
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HV Diagnostics GmbH, Dresden, Zswchoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf. Änderung der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.12.2011 12:00:00
HV Diagnostics GmbH, Dresden, Zswchoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2011. Geschäftsanschrift: Zswchoner Ring 9, 01723 Kesselsdorf. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Fertigung, Projektierung und Vertrieb elektrischer Geräte und Systeme für die Diagnose, Prüfung und Zustandserkennung elektrotechnischer Ausrüstungen sowie Beratungs- und Serviceleistungen auf dem Gebiet der Hochspannungsmess- und Prüftechnik. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dunger, Mark Steven, Frontenac/USA, *XX.XX.XXXX; Garretson, Richard, Smithton/USA, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der HV Diagnostics AG, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 20248). Die Gesellschaft hat am 06.04.2009 mit der ESCO European Holding GmbH mit dem Sitz in Wilsdruff (Amtsgericht Dresden, HRB 27832) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 06.04.2009 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dunger, Mark Steven aus Frontenac/USA,
Garretson, Richard aus Smithton/USA