Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 30601
Firma: Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft
Sitz: Freiberg
Adresse: Beuststraße 1, 09599 Freiberg
Veränderungen
HRB 30601: Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft, Frei...
Veränderungen
HRB 30601: Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft, Frei...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.10.2016 18:31:00
HRB 30601: Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. Aktiengesellschaft, Freiberg, Beuststraße 1, 09599 Freiberg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.07.2016. Geschäftsanschrift: Beuststraße 1, 09599 Freiberg. Gegenstand des Unternehmens: Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung vorrangig Sicherstellung einer sozial verantwortlichen Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung, Unterstützung der kommunalen Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur, Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen; Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Grundkapital: 16.080.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Runge, Tom-Hendrik, Freiberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Apostolopoulos, Konstantinos, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung der Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH, mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz HRB 6251).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Apostolopoulos, Konstantinos aus Chemnitz,
Runge, Tom-Hendrik aus Freiberg