Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 30545
Firma: HQ-Abwasser-, Baustoffsysteme und Service GmbH
Sitz: Chemnitz
Adresse: Limbacher Straße 306 g, 09116 Chemnitz
Veränderungen
HRB 30545: HQ-Abwasser-, Baustoffsysteme und Service GmbH, Chemnitz, Limbacher S...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2016 18:30:00
HRB 30545: HQ-Abwasser-, Baustoffsysteme und Service GmbH, Chemnitz, Limbacher Straße 306 g, 09116 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Limbacher Straße 306 g, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Lieferung, Montage und Wartung von Kleinkläranlagen und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Querner, Eva, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Querner, Heiko, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens HQ-Abwasser-, Baustoffsysteme und Service e. K. mit Niederlassung in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 7071) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 18.08.2016 mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2016.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Querner, Eva aus Chemnitz,
Querner, Heiko aus Chemnitz