Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 30426
Firma: Skysystems GmbH
Sitz: Bautzen
Adresse: Schliebenstr. 18, 02625 Bautzen
Veränderungen
HRB 30426: Skysystems GmbH, Bautzen, Schliebenstr. 18, 02625 Bautzen. Die Gesell...
Veränderungen
HRB 30426: Skysystems GmbH, Bautzen, Schliebenstr. 18, 02625 Bautzen. Die Gesell...
Veränderungen
Skysystems GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 14, 02625 Bautzen. Änderung der Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.10.2011 12:00:00
Skysystems GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 14, 02625 Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: August-Bebel-Platz 14, 02625 Bautzen. Gegenstand des Unternehmens: Veräußerung, Wartung, Installation und Betreuung jeglicher Computer-Soft- und Hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Großmann, Marco, Wilthen, *XX.XX.XXXX; Zosel, Steffen, Sohland, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übertragung eines Teils oder mehrerer Teile des Vermögens als Ganzes (Teilbetrieb "Wartung, Installation und Betreuung jeglicher Computer-Soft- und Hardware") der Skynet Computers GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 3774) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 29.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Großmann, Marco aus Wilthen,
Zosel, Steffen aus Sohland