Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 29387
Firma: GIV Leipzig GmbH Gesellschaft für Innovative Verwertungstechnologien
Sitz: Espenhain
Adresse: An der Mölbiser Landstraße 12, 04571 Rötha
Veränderungen
HRB 29387: GIV Leipzig GmbH Gesellschaft für Innovative Verwertungstechnologien,...
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HRB 29387:GIV Leipzig GmbH Gesellschaft für Innovative Verwertungstechnologien, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.05.2013 12:00:00
GIV Leipzig GmbH Gesellschaft für Innovative Verwertungstechnologien, Espenhain, An der Mölbiser Landstraße 1, 04579 Espenhain. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2000 zuletzt geändert am 09.09.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher EBKO Umwelttechnik GmbH und Sitz, bisher Heßheim, Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 60083) beschlossen. Geschäftsanschrift: An der Mölbiser Landstraße 1, 04579 Espenhain. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, die Errichtung, der Betrieb und der Verkauf von Anlagen zur Verwertung von Klärschlamm, Abfällen und Biomasse. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert: Geschäftsführer: Eberhard, Gernot, Frankenthal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Kunze, Renate Elise Hedwig, Berlin, *XX.XX.XXXX. Die GIV Leipzig GmbH Gesellschaft für Innovative Verwertungstechnologien mit dem Sitz in Espenhain (Amtsgericht Leipzig, HRB 19386) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Eberhard, Gernot aus Frankenthal,
Kunze, Renate Elise Hedwig aus Berlin