Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 29284
Firma: Pfaffendorfer Agrar GmbH
Sitz: Markersdorf
Adresse: Alte Seite 5, 02829 Markersdorf OT Pfaffendorf
Veränderungen
HRB 29284: Pfaffendorfer Agrar GmbH, Markersdorf, Alte Seite 5, 02829 Markersdor...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2010 12:00:00
Pfaffendorfer Agrar GmbH, Markersdorf, Alte Seite 5, 02829 Markersdorf OT Pfaffendorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2010. Geschäftsanschrift: Alte Seite 5, 02829 Markersdorf OT Pfaffendorf. Gegenstand des Unternehmens: Produktion und Erzeugung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, deren Veredlung sowie die Vermarktung und der Absatz dieser Erzeugnisse. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft die notwendigen Hilfsbetriebe unterhalten; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum und Betätigung auf dem Geschäftsfeld der erneuerbaren Energie. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zimmermann, Hans-Günter, Markersdorf OT Jauernick-Buschbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Tschackert, Christine, Markersdorf OT Pfaffendorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung der Agrarbetrieb Pfaffendorf e.G., mit dem Sitz in Pfaffendorf (Amtsgericht Dresden GnR 74).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Tschackert, Christine aus Markersdorf OT Pfaffendorf,
Zimmermann, Hans-Günter aus Markersdorf OT Jauernick-Buschbach