Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 29281
Firma: Volkssolidarität Dresden gemeinnützige GmbH
Sitz: Dresden
Adresse: Altgorbitzer Ring 58, 01169 Dresden
Veränderungen
HRB 29281: Volkssolidarität Dresden gemeinnützige GmbH, Dresden, Altgorbitzer Ri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2010 12:00:00
Volkssolidarität Dresden gemeinnützige GmbH, Dresden, Altgorbitzer Ring 58, 01169 Dresden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2010 mit Nachtrag vom 16.08.2010. Geschäftsanschrift: Altgorbitzer Ring 58, 01169 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch Unterhalten und Betreiben von Altenpflegeheimen, Einrichtungen für Kurzzeit- und Tagespflege, Sozialstationen sowie Einrichtungen des betreuten Wohnens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burschyk, Clemens, Dresden, *XX.XX.XXXX; Keiner, Elke, Dresden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes (Teilbereiche Pflege, Hauswirtschaftshilfe, betreutes Wohnen und Essen auf Rädern) der Volkssolidarität Dresden e.V. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden VR 1049) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungserklärung vom 01.06.2010 sowie Beschluss der Delegiertenversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2010.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Burschyk, Clemens aus Dresden,
Keiner, Elke aus Dresden