Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 2925
Firma: Immoprett Radeberg GmbH
Sitz: Radeberg
Adresse: Robert-Bosch-Str. 10, 01454 Radeberg
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HRB 2925: Immoprett Radeberg GmbH, Radeberg, Robert-Bosch-Str. 10, 01454 Radeber...
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Immoprett Radeberg GmbH, Radeberg, Robert-Bosch-Str. 10, 01454 Radeberg. Persone...
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Immoprett Radeberg GmbH, Radeberg, Robert-Bosch-Str. 10, 01454 Radeberg. Die Ges...
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Veröffentlichung vom 18.12.2008 12:00:00
Prettl Elektronik Radeberg GmbH, Radeberg, Robert-Bosch-Str. 10, 01454 Radeberg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 5.112.918,81 Euro und die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 3.223.918,81 auf 1.889.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Immoprett Radeberg GmbH. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 10, 01454 Radeberg. Neuer Gegenstand: Erwerb, Besitz, Halten und Verwalten von Grundstücken. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. Neues Stammkapital: 1.889.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbetrieb Radeberg) gemäß Spaltungsvertrag vom 19.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die PRETTL Electronics GmbH mit dem Sitz in Radeberg (Amtsgericht Dresden, HRB 27178, vormals Immoprett Objekt Radeberg GmbH mit Sitz in Pfullingen) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.