Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 28961
Firma: SGT INVESTO GmbH
Sitz: Torgau
Adresse: Schenkweg 9, 04860 Torgau OT Welsau
Veränderungen
HRB 28961:SGT INVESTO GmbH, Welsau, Schenkweg 9, 04860 Zinna.Die Gesellschafterv...
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HRB 28961:SGT INVESTO GmbH, Torgau, Schenkweg 9, 04860 Torgau OT Welsau.Die "INV...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 12.09.2013 22:00:00
SGT INVESTO GmbH, Welsau, Schenkweg 9, 04860 Zinna. Die Gesellschaft hat am 05.09.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans zwischen der "INVESTO" sp. z o.o mit Sitz in Danzig/Polen und der hiesigen Gesellschaft gemäß § 122d UmwG zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die "INVESTO" sp. z o.o, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht mit Sitz in Danzig/Polen als übertragender Gesellschaft und b) die SGT INVESTO GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Welsau als übernehmende Gesellschaft. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister des Landesgerichtsregisters unter Nummer KRS 0000093470. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 28961. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen SGT INVESTO GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten SGT INVESTO GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der SGT INVESTO GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie (i) Befriedigung nicht verlangen können und (ii) glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der SGT INVESTO GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SGT INVESTO GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schenkweg 9, 04860 Torgau OT Welsau, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der SGT INVESTO GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Die Gläubiger der übertragenden "INVESTO" sp. z o.o mit Sitz in Danzig, Polen, können innerhalb eines Monats ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Verschmelzungsplanes die Sicherung ihrer Ansprüche verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Im Falle einer Auseinandersetzung entscheidet das Gericht, das für den Sitz der übertragenden Gesellschaft zuständig ist, über die Leistung der Sicherheit auf Antrag des Gläubigers, der innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes zu erstellen ist. Die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über die o.g. Modalitäten im Falle der übertragenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden können, lautet: INVESTO sp. z o.o, ul. Sienkiewicza 5A/4, 80-227 Gdansk (Danzig), Polen. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften handelt, deren Anteile jeweils von zwei identischen natürlichen Personen zu je 50 % gehalten werden. Aussenstehende Minderheitsgesellschafter sind weder bei der übertragenden noch bei der übernehmenden Gesellschaft vorhanden. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der SGT INVESTO GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schenkweg 9, 04860 Torgau OT Welsau, angefordert werden.Neueintragungen
SGT INVESTO GmbH, Welsau, Schenkweg 9, 04860 Zinna. Gesellschaft mit beschränkte...