Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 2861
Firma: AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH
Sitz: Chemnitz
Veränderungen
HRB 2861: AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Weißer Weg 180, 0913...
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HRB 2861: AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Weißer Weg 180, 0913...
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HRB 2861:AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Weißer Weg 180, 09131...
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AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Weißer Weg 180, 09131 Chemnitz...
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Veröffentlichung vom 18.08.2011 12:00:00
AWVC Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Verwaltungsgesellschaft mbH, Chemnitz, Weißer Weg 180, 09131 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: AWVC Abfallverwertungsgesellschaft mbH. Neuer Gegenstand: Erbringung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen, mit deren Wahrnehmung es vom Abfallwirtschaftsverband beauftragt wird, vor allem die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entsorgung von Restabfällen, insbesondere von Siedlungs- und Gewerbeabfällen aus dem Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz, einschließlich der Errichtung, der Unterhaltung und des Betriebes von Abfallentsorgungsanlagen. Die Gesellschaft ist zur Tätigung von Drittgeschäften für andere Auftraggeber in angemessenem Umfang zur Auslastung gegebenenfalls freier Kapazitäten berechtigt. Bestellt: Geschäftsführer: Römer, Ulrich, Mittweida, *XX.XX.XXXX. Die Chemnitzer Abfallverwertungs GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 21801) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Römer, Ulrich aus Mittweida
Vorgänge ohne Eintragung
AWVC Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Verwaltungsgesellschaft mbH, Chemnitz, We...
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AWVC Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Verwaltungsgesellschaft mbH, Chemnitz (We...
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