Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 28587
Firma: MUH2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Auerbach/Vogtl.
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HRB 28587: MUH2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg, Kirchsteig 1 A...
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HRB 28587: MUH2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg, Kirchsteig 1 A...
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HRB 28587: MUH2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg, Kirchsteig 1 A...
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HRB 28587: BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg...
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HRB 28587: BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.02.2014 18:32:00
HRB 28587:BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg, Kirchsteig 1 A, 08237 Steinberg OT Rothenkirchen.Zum Handelsregister ist der Entwurf des Verschmelzungsplanes für die grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Steinberg (Amtsgericht Chemnitz, HRB 28587) und der MUH2 LIMITED mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05321127) eingereicht worden. Die BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die MUH2 LIMITED ist eine Private Company Limited by Shares (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht).Weitere Gesellschaften sind an der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht beteiligt. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der MUH2 LIMITED auf die BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung) können gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter deren Geschäftsanschrift Kirchsteig 1 A, 08237 Steinberg OT Rothenkirchen geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu bezeichnen, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (MUH2 Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100% Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frau Elfi Braun, Kirchsteig 1 A, 08237 Steinberg OT Rothenkirchen angefordert werden.Neueintragungen
BRAUN HOTELMARKETING Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinberg, Kirchstei...