Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 28100
Firma: CSS Enterprise Application Development GmbH
Sitz: Dresden
Adresse: Schäferstraße 42-44, 01067 Dresden
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2009 12:00:00
CSS Enterprise Application Development GmbH, Dresden, Schäferstraße 42-44, 01067 Dresden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Schäferstraße 42-44, 01067 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Konzeption, Realisierung und Installation kundenspezifischer Softwareprojekte einschließlich der für deren Einsatz erforderlichen Betriebsumgebung sowie Erbringung von Schulungs-, Wartungs- und Beratungsleistungen für diese Projekte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boyrich, Sören, Königsbrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hanisch, Klaus-Dieter, Dresden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übertragung eines Teilbetriebs ("Softwareentwicklung") der Computer-Software-Service GmbH, mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 237) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 13.08.2009 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Boyrich, Sören aus Königsbrück,
Hanisch, Klaus-Dieter aus Dresden