Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 28071
Firma: LetMeRepair GmbH
Sitz: Bautzen
Adresse: Fichtestraße 1 a, 02625 Bautzen
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HRB 28071:LetMeRepair GmbH, Bautzen, Fichtestraße 1 a, 02625 Bautzen.Prokura erl...
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LetMeRepair GmbH, Bautzen, Fichtestraße 1 a, 02625 Bautzen. Wohnort berichtigt: ...
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LetMeRepair GmbH, Bautzen, Fichtestraße 1 a, 02625 Bautzen.Einzelprokura: Burkar...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2009 12:00:00
LetMeRepair GmbH, Bautzen, Fichtestraße 1 a, 02625 Bautzen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2009. Geschäftsanschrift: Fichtestraße 1 a, 02625 Bautzen. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von sowie Service- und Beratungsleistungen für IT-Komponenten, insbesondere Laptops und Digitaltechnologien sowie damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dominick, Karl, Kirschau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung mehrerer Teile des Vermögens (Teilbetriebe "Produktion" und "Kantine") der LMR Service and Consulting GmbH, mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRB 22419) im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 29.07.2009 sowie Ausgliederungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dominick, Karl aus Kirschau