Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 28064
Firma: AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH
Sitz: Leipzig
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HRB 28064: AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH, Leipzig, Haferkornstraße 7, 04...
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HRB 28064: AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH, Leipzig, Querstraße 25, 04103 ...
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HRB 28064: AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH, Leipzig, Querstraße 25, 04103 ...
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AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH, Leipzig, Querstraße 25, 04103 Leipzig. Au...
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AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH, Leipzig, Querstraße 25, 04103 Leipzig. Di...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.03.2012 12:00:00
AID Allgemeiner Immobiliendienst GmbH, Leipzig, Querstraße 25, 04103 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2012. Geschäftsanschrift: Querstraße 25, 04103 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: - Entwicklung von Immobiliensoftware und Verwaltungssoftware; - Netzwerkbetreuung; - Beratungsleistungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kuchenbrod, Rainer, Sulzbach/Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AID Allgemeiner Immobilien/Dienst Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 21241). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kuchenbrod, Rainer aus Sulzbach/Main