Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 27984
Firma: WU Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH
Sitz: Espenhain
Adresse: Leipziger Straße 32, 04579 Espenhain
Löschungen von Amts wegen
HRB 27984:WU Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH, Espenhain, Leipziger St...
Löschungen von Amts wegen
HRB 27984:WU Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH, Espenhain, Leipziger St...
Berichtigungen
HRB 27984:WU Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH, Espenhain, Leipziger St...
Veränderungen
WU Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH, Espenhain, Leipziger Straße 32, 0...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.02.2012 12:00:00
WU Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH, Espenhain, Leipziger Straße 32, 04568 Espenhain. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2011. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 32, 04568 Espenhain. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen für Unternehmen. Stammkapital: 55.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Ohrenschall, Thomas, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der FINANCIAL World Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Espenhain (Amtsgericht Leipzig, HRB 27696). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Ohrenschall, Thomas aus Leipzig