Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 27881
Firma: Campanet GmbH
Sitz: Kirchzarten
Löschungen
HRB 27881: Campanet GmbH, Freiberg, Chemnitzer Straße 44, 09599 Freiberg. Neuer ...
Veränderungen
HRB 27881: Campanet GmbH, Freiberg, Chemnitzer Straße 50, 09599 Freiberg. Änderu...
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HRB 27881:Campanet GmbH, Freiberg, Chemnitzer Straße 50, 09599 Freiberg.Der Behe...
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HRB 27881:Campanet GmbH, Freiberg, Chemnitzer Straße 50, 09599 Freiberg.Die Gese...
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HRB 27881:Campanet GmbH, Freiberg, Chemnitzer Straße 50, 09599 Freiberg.Die Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.01.2013 12:00:00
Campanet GmbH, Freiberg, Chemnitzer Straße 50, 09599 Freiberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.1999 zuletzt geändert am 01.11.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz, bisher Freiburg im Breisgau, Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 7381) beschlossen. Geschäftsanschrift: Chemnitzer Straße 50, 09599 Freiberg. Gegenstand des Unternehmens: Konzeptionierung, Planung und Überwachung der Realisierung und Sanierung von Bauwerken und Gebäuden aller Art; die Gesellschaft befasst sich mit Erwerb, Baufreimachung, Verwaltung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, kann sich an Gesellschaften gleichen Zwecks beteiligen und zu diesem Zweck als Generalunternehmer tätig werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zippenfennig, Ralf, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 13.01.2011 mit der Rapita GmbH (vormals: ARGO Immobilien GmbH) mit dem Sitz in Greiz (Amtsgericht Jena HRB 209507) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.