Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dresden zum Aktenzeichen HRB 27672
Firma: BUDISSA Agrarbetrieb Friedersdorf GmbH
Sitz: Markersdorf
Adresse: Ortsstr. 119, 02829 Markersdorf OT Friedersdorf
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HRB 27672: BUDISSA Agrarbetrieb Friedersdorf GmbH, Markersdorf, Ortsstr. 119, 02...
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Veröffentlichung vom 28.12.2009 12:00:00
BUDISSA Agrarbetrieb Friedersdorf GmbH, Markersdorf, Ortsstr. 119, 02829 Markersdorf OT Friedersdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme von der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina mit dem Sitz in Bautzen und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat am 22.06.2009 mit der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden HRB 7136) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 30.09.2009 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat mit Beschluss vom 07.11.2009 zugestimmt. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 06.11.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2009 einen Teil des Vermögens als Gesamtheit (Teilbetreib "Niederlassung Agrarbetrieb Friedersdorf") von der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden HRB 7136) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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