Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 27594
Firma: Lernfabrik Schulgesellschaft mbH
Sitz: Zschopau
Adresse: Brüsseler Straße 45, 13353 Berlin
Veränderungen
HRB 27594: Lernfabrik Schulgesellschaft mbH, Zschopau, Brüsseler Straße 45, 1335...
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HRB 27594: Lernfabrik Schulgesellschaft mbH, Zschopau, Thumer Straße 10, 09405 Z...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.10.2012 12:00:00
Lernfabrik Schulgesellschaft mbH, Zschopau, Thumer Straße 10, 09405 Zschopau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2012. Geschäftsanschrift: Thumer Straße 10, 09405 Zschopau. Gegenstand des Unternehmens: Nachhilfeunterricht, Unterricht in allen Fächern, Sprachunterricht, Lerntherapie, Logopädie, Erstellung und Vertrieb eigener Lernmaterialien, Unterricht im Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Peggy, Zschopau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Fischer Lernfabrik e. K. mit Niederlassung in Königs Wusterhausen (Amtsgericht Potsdam HRA 5498 P) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 08.06.2012 mit Nachtrag vom 27.07.2012. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG: Die Ausgliederung wurde am 04.10.2012 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Fischer, Peggy aus Zschopau