Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 27377
Firma: Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-GmbH
Sitz: Chemnitz
Adresse: Heinrich-Schütz-Straße 109, 09130 Chemnitz
Veränderungen
HRB 27377: Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen, gemeinnützige Schulträ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.05.2012 22:00:00
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-GmbH, Chemnitz, Heinrich-Schütz-Straße 109, 09130 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2012. Geschäftsanschrift: Heinrich-Schütz-Straße 109, 09130 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dazu gehört auch die Durchführung der beruflichen Erstausbildung und die Trägerschaft über allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie über Sonderschulen, Akademien, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten im Nah- und Fernunterrichtsbereich. Die Gesellschaft kann außerdem die Betreuung der Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen außerhalb des Unterrichtes übernehmen und gegenüber den Einrichtungen des Bildungs- und Gesundheitswesens beratend wirken. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Erben, Adolf, Bamberg, *XX.XX.XXXX; Erben-Schmittfull, Jacqueline, Gundelsheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Eichhorn, Jochen, Viereth-Trunstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung des Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen e.V., mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz VR 866).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Eichhorn, Jochen aus Viereth-Trunstadt,
Erben, Adolf aus Bamberg,
Erben-Schmittfull, Jacqueline aus Gundelsheim