Veröffentlichungen vom Amtsgericht Chemnitz zum Aktenzeichen HRB 27217
Firma: Elbufer Palais DRESDEN GmbH
Sitz: Dresden
Löschungen
HRB 27217: Elbufer Palais DRESDEN GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Fritz-Reuter-Stra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.03.2012 12:00:00
Elbufer Palais DRESDEN GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Fritz-Reuter-Straße 27, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher Vierte Dresdner City Immobilien GmbH und Sitz, bisher Dresden, Amtsgericht Dresden HRB 29755) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Fritz-Reuter-Straße 27, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundbesitzes Bautzner Straße 120, 01099 Dresden, gelegen am Elbufer in Dresden sowie Verwaltung weiteren Grundbesitzes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baum, Nicolai, Schwarzenberg/Erzgeb., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 26.01.2011 mit der Dresdner Immobilien Holding GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 24410) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 06.07.2011 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.01.2011 mit der Dresdner Immobilien Holding GmbH mit dem Sitz in Dresden ist durch Kündigung zum 26.01.2012 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Personen: Baum, Nicolai aus Schwarzenberg/Erzgeb.