Veröffentlichungen vom Amtsgericht Leipzig zum Aktenzeichen HRB 26287
Firma: Healthfood24 GmbH
Sitz: Leipzig
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HRB 26287: Healthfood24 GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Die...
Berichtigungen
HRB 26287: Healthfood24 GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Erg...
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HRB 26287: Healthfood24 GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Aus...
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HRB 26287: Healthfood24 GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 17, 04105 Leipzig. Die...
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HRB 26287: Healthfood24 GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig. Änd...
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HRB 26287:Healthfood24 GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig.Einze...
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Healthfood24 Vertriebs GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig. Die ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.07.2010 12:00:00
Healthfood24 Vertriebs GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig.Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 20.07.2010 den Entwurf eines Verschmelzungsplans zwischen der Healthfood24 Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House Cardiff Nr. 05897582) und der hiesigen Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Die Healthfood24 Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House Cardiff Nr. 05897582), eine Private Limited Company nach englischem Recht, als übertragende Gesellschaft und die Healthfood24 Vertriebs GmbH mit Sitz in Leipzig/Bundesrepublik Deutschland (Amtsgericht Leipzig HRB 26287), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, als übernehmende Gesellschaft. Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft (Healthfood24 Vertriebs GmbH) können gemäß §§ 122 a i.V.m. 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Healthfood24 Vertriebs GmbH unter deren Anschrift Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Healthfood24 Vertriebs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Healthfood24 Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Die übertragende Healthfood24 Limited ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der aufnehmenden Healthfood24 Vertriebs GmbH. Minderheitsgesellschafter existieren nicht. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Weitere Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos unter folgender Anschrift eingeholt werden: Healthfood24 Vertriebs GmbH, Herrn Felix Becker, Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig.Neueintragungen
Healthfood24 Vertriebs GmbH, Leipzig, Tschaikowskistraße 16, 04105 Leipzig.Gesel...